Förderungsmöglichkeiten

Förderungsmöglichkeit in NRW: Bildungsscheck – Weiterbildung zum halben Preis

Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung NRW die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Übernommen werden anfallende Kursgebühren bis zur Hälfte, höchstens jedoch 500,- € pro Bildungsscheck.
Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Verpflichtend dafür ist eine kostenlose Beratung.
Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.arbeit.nrw.de.
Dort finden Sie eine Liste der Beratungsstellen, an die Sie sich wenden müssen, um einen Bildungscheck zu erhalten. Das LIW ist berechtigt, Bildungsschecks entgegen zu nehmen.

Weitere Förderungsmöglichkeiten

Die Länder Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sowie der Bund fördern ebenso wie das Land NRW unter bestimmten Bedingungen Weiterbildung und übernehmen einen Teil der Seminarkosten.

Nähere Informationen und Voraussetzung finden Sie auf unserer Homepage unter Berufliche Kompetenz oder auf folgenden Internetseiten:

Förderung der LIW-Weiterbildung durch Bildungsgutscheine

Das LIW ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt (siehe Zertifizierung des LIW e.V.).
Diese Förderung deckt bis zu 100% der Lehrgangskosten. Die Arbeitsagentur bzw. die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) am Wohnort des Antragstellers entscheidet in einem Beratungsgespräch über die Vergabe der Gutscheine, wenn Sie arbeitslos oder in Kurzarbeit sind. Weitere Beschäftigte können AZWV-zertifizierte Maßnahmen in Anspruch nehmen, sofern sie gewisse Anforderungen erfüllen.

Alle AZWV-Kurse finden Sie hier: AZWV - Kurse des LIW

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